Erweitern Sie den Schutz Ihrer Küchengeräte
Die gesetzliche Gewährleistung gilt höchstens zwei Jahre nach Übergabe des Kaufgegenstandes. Mit der Küchenelektrogeräte-Garantie* können Sie sich für weitere drei Jahre nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gegen unerwartete Reparaturkosten aufgrund von Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehlern absichern. Es handelt sich um eine Küchenelektronikversicherung, die Sie vor unerwarteten Funktionsverlusten der versicherten Küchenelektronikgeräte schützt.
Einmalige Kosten
Keine Selbstbeteiligung
99,99 € für bis zu 3 Geräte
199,99 € für alle Geräte (ab dem 4. Gerät)
Einmalige Kosten
Keine Selbstbeteiligung
199,99 € für bis zu 3 Geräte
349,99 € für alle Geräte (ab dem 4. Gerät)
Premium:
Im Falle
eines Totalschadens erhält die versicherte Person eine Entschädigung in Form
eines Gutscheins von POCO im Wert des Zeitwerts im Zeitpunkt des Schadenfalles
des versicherten Gegenstandes oder ein Ersatzgegenstand gleicher Art und Güte.
Im Schadenfall ist die versicherte Person von der Zahlung eines Selbstbehalts
befreit.
Im Schadensfall werden alle Kosten für Materialeinsatz, Transport und die Arbeitszeit des Monteurs übernommen. Bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden erhalten Sie einen POCO-Einkaufsgutschein im Wert des versicherten Gegenstandes nach Abschreibung des ursprünglichen Kaufpreises entsprechend dem Zeitwert gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Für weitere drei Jahre nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Schnelles, unbürokratisches Vorgehen im Schadensfall durch ein geschultes Service-Team und ein bundesweites qualitätsgeprüftes Reparaturnetzwerk. Mit der Garantieverlängerung für Küchenelektrogeräte* können Sie Ihre finanziellen Reserven für schöne Dinge verwenden und müssen nicht mehr an unerwartete Reparaturkosten denken.
* Versicherungsdauer insgesamt fünf Jahre. Der Versicherungsschutz beginnt mit Ablauf der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Versicherungsschutz besteht für den unmittelbaren Verlust der Funktionsfähigkeit des versicherten Geräts durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler. Weitere Einzelheiten zur Küchenelektrogeräte-Garantie, insbesondere auch zu Ausschlüssen und Beschränkungen, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Melden Sie den Schaden nach Eintritt eines Schadenfalls, der in
den Leistungsumfang des vorliegenden Versicherungsvertrags fallen könnte, dem
Versicherer umgehend (binnen 14 Werktagen) und immer vor Beginn von
Schadenprüfungs- oder Reparaturarbeiten vollständig und wahrheitsgemäß online (www.helvetia.helvetic-warranty.app).
Sollten Sie bei der Online-Schadenmeldung Hilfe benötigen, ist der Versicherer,
die Helvetia, wir folgt auch per Telefon oder E-Mail zu erreichen:
Online-Schadensmeldung: www.helvetia.helvetic-warranty.app
Telefon: 0800
400 22 12
E-Mail: poco.helvetia@helvetic-warranty.net