Es handelt sich hierbei um eine 1:1 Rücknahme (kostenlose Rücknahme gilt nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugerätes).
Davon sind Großelektrogeräte betroffen, bei denen mindestens eine Kantenlänge größer als 25 cm ist.
Bitte beachten Sie, dass das Elektro-Altgerät vom Strom- und Wassernetz demontiert und mitnahmebereit sein muss. Das heißt, dass Waschmaschinen (auch im Flusensieb) und Geschirrspülmaschinen vom Wasseranschluss abgesteckt sein müssen. Zusätzlich muss auch das Wasser im Schlauch abgelaufen sein. Im Falle von Kühlschränken muss das Altgerät abgetaut und ausgeräumt sein. Elektroherde müssen zur Abholung vom Starkstrom abgetrennt sein.