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Umzug: Ummelden von Auto bis GEZ

Die Zeit läuft und der Umzug rückt näher. Wahrscheinlich haben Sie sich über den Transport von Hab und Gut schon Gedanken gemacht. Aber wie sieht es bei einem Umzug mit dem Ummelden bei Behörden und Unternehmen aus? Ganz ohne diesen „Papierkram“ geht es leider nicht. Dabei gilt es, bestimmte Details und wichtige Fristen zu beachten. Ganz gleich, ob Einwohnermeldeamt, Internet oder Rundfunkbeitrag: Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.

Umzug: Was muss ich ummelden?

Um was Sie sich kümmern sollten und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im Folgenden.
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Pflicht: Umzug beim Einwohnermeldeamt melden

In Deutschland gilt eine allgemeine Meldepflicht. Das bedeutet: Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt ummelden. Maßgeblich ist hier das Datum des neuen Mietvertrags. Gebühren sind in der Regel nicht fällig. Melden Sie sich jedoch nicht rechtzeitig um, droht ein Bußgeld. Wenn Sie nach einem stressigen Umzug mit dem Ummelden etwas über der Frist sind, passiert normalerweise aber noch nichts.
Um sich nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt umzumelden, brauchen Sie folgende Dinge:
Identitätsnachweis, beispielsweise Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass
Bescheinigung des Vermieters, die bestätigt, dass Sie in der neuen Wohnung wohnen
Ausgefülltes Anmeldeformular, das es bei der Behörde vor Ort oder online gibt
Das Einwohnermeldeamt versieht nach dem Umzug den Personalausweis mit der neuen Adresse. Haben Sie nur einen Reisepass, erhalten Sie eine Meldebescheinigung.

Pflicht: Nach dem Umzug Fahrzeugschein/Auto ummelden

Nach einem Umzug das Auto umzumelden, ist ebenfalls vorgeschrieben. Hier ist die Frist noch etwas knapper: Sie haben bis eine Woche nach dem Umzug mit dem Ummelden Zeit, danach droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Auf jeden Fall fällig wird eine Gebühr von 17 bis 28 Euro. Zur Ummeldung des Kfz benötigen Sie in der Regel:
  • Personalausweis mit neuer Adresse oder Reisepass plus Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer Ihrer Haftpflichtversicherung als Versicherungsnachweis
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II genannt
  • Letzte TÜV-Prüfbescheinigung des Fahrzeugs
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die es als Formblatt vor Ort oder online gibt
Möglicherweise weichen die Vorgaben der örtlichen Zulassungsstelle etwas ab. Wir empfehlen deshalb, sich vorab über deren Website zu informieren.

Empfehlenswert: Umzug dem Finanzamt melden

Nach dem Umzug ist ein Ummelden beim Finanzamt gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aber Sie sollten auf keinen Fall darauf verzichten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Steuerbescheide oder gar Mahnungen nicht ankommen – mit den entsprechenden Folgen.
Wenn Sie ohnehin in Kürze eine Steuererklärung abgeben, registriert das Finanzamt automatisch Ihre neue Adresse. Aber Vorsicht: Ist ein neues Finanzamt zuständig, etwa durch einen Umzug in eine andere Stadt oder einen Umzug in ein anderes Bundesland? Dann melden Sie sich auf jeden Fall beim alten Finanzamt ab. Es bekommt sonst von Ihrem Umzug nichts mit.

Unverzichtbar beim Umzug: Strom ummelden

In der neuen Wohnung ohne Licht und Kühlschrank? Keine Sorge, der Grundversorger versorgt Ihre neue Wohnung auf jeden Fall. Jedoch dürfte dieser Grundversorgertarif teurer sein als ihr bisheriger Stromanbieter. Deshalb ist beim Umzug der Strom beim Ummelden Teil des Pflichtprogramms. Genaue Fristen gibt es hier nicht, aber erledigen Sie es am besten schon zwei Monate vorher. Bleiben Sie beim gleichen Anbieter, geht das normalerweise einfach auf dessen Website.

Auf keinen Fall vergessen: Telefon, Internet und Gas

Beinahe ebenso wichtig wie der Strom sind Internet und Telefon. Auch hier ist es ratsam, das Ummelden möglichst frühzeitig zu erledigen. Ganz gleich, ob Festnetzanschluss, DSL oder Internet per Kabel oder Glasfaser: In den meisten Fällen steht für die Ummeldung ein Online-Formular zur Verfügung. Dort geben Sie einfach den gewünschten Anschalttermin am neuen Wohnort an. Beim Smartphone-Vertrag entfällt das natürlich – hier reicht es, wenn Sie dem Anbieter einfach die neue Adresse mitteilen.
Heizen Sie in der alten und/oder neuen Wohnung mit Gas? Dann ist möglicherweise noch eine Ab- und/oder Anmeldung des Gasanschlusses erforderlich. Über das Wasser müssen Sie sich nicht den Kopf zerbrechen: Dies ist Sache des Vermieters.

Bei Kindern: Wechsel von Schule oder Kindergarten

Sie haben Kinder, die in die Kita oder in den Kindergarten gehen? Kümmern Sie sich um eine Anmeldung am neuen Wohnort so früh wie möglich. Am besten, sobald Sie den neuen Mietvertrag unterschrieben haben, da die Plätze in der Regel knapp sind.
Bei Grundschülern müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen: Normalerweise ist der Besuch der Grundschule des Schulbezirks des Wohnorts vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es nur auf Wunsch, beispielsweise wenn das Kind wegen seiner Freunde weiter die alte Schule besuchen möchte. Ein anderer möglicher Grund ist, dass die Schule auf Ihrem Arbeitsweg liegt. Die Schule ist aber nicht verpflichtet, Ihrem Wunsch nachzugeben – hier heißt es, überzeugend aufzutreten.
Wenn Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht, besteht eine freie Schulwahl. Informieren Sie sich in diesem Fall frühzeitig über das Angebot vor Ort.

Umzug: Rundfunkbeitrag ummelden

Einfach gestaltet sich der Umzug bei der GEZ-Gebühr, die inzwischen Rundfunkbeitrag heißt: Für die Adressänderung steht ein praktisches Online-Formular zur Verfügung. Sie ziehen mit jemandem zusammen, der schon Rundfunkgebühren bezahlt? In diesem Fall kann sich einer von Ihnen abmelden – denn die Gebühr wird pro Wohnung, nicht pro Person fällig. Umgekehrt verhält es sich, wenn Sie bisher keine Beiträge gezahlt haben und eine eigene Wohnung beziehen. In diesem Fall müssen Sie sich neu anmelden.

Krankenkasse, Versicherungen und Banken

Außerdem sollten Sie noch Ihrer Bank, Ihrer Krankenkasse und sonstigen Versicherungen die neue Adresse mitteilen. Formlose Briefe genügen hier, um sich bei einem Umzug umzumelden. Oft gibt es auch ein Online-Formular. Hier finden Sie eine kleine Übersicht der wichtigsten Versicherungen als Gedächtnisstütze:
  • Krankenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Hausratversicherung
Bei bestimmten Versicherungen hängt von einer rechtzeitigen Ummeldung der Schutz ab, weil sie an den Wohnort gebunden sind. Ein Beispiel stellt die Hausratversicherung dar.

Umzug: Adresse ändern bei Versandhändlern und Verlagen

Haben Sie Zeitungen oder Zeitschriften abonniert oder bestellen Sie regelmäßig bei Versandhändlern online? Vergessen Sie nicht, die hinterlegten Adressen zu ändern.

Nützlich beim Umzug: Post-Nachsendeauftrag

Zu guter Letzt sorgt bei einem Umzug ein Nachsendeauftrag dafür, dass nichts verloren geht. Auch falls Sie vergessen haben, einem Unternehmen oder einer Behörde die neue Adresse mitzuteilen. Der Nachsendeauftrag lässt sich auf Wunsch für 6 oder 12 Monate einrichten. Gegen eine geringe Gebühr leitet die Post sämtliche Briefe an die neue Adresse weiter. Die Nachsendung von DHL-Päckchen und Paketen ist ebenfalls gegen einen kleinen Aufschlag möglich. Beantragen lässt sich der Nachsendeauftrag online bei der Deutschen Post oder in einer Filiale. Stellen Sie den Antrag am besten zwei Wochen vorher. Die absolute Mindestfrist beträgt fünf Tage.
Tipp: Wählen Sie die kostenlose Zusatzleistung „Unternehmen über meinen Adresswechsel informieren“ aus. Die Post gibt dann die neue Adresse beispielsweise an Banken und Versicherungen weiter, die noch Ihre alte Adresse haben.

Auf Pakete von Lieferdiensten wie Hermes oder UPS hat der Nachsendeantrag keinen Einfluss. Prüfen Sie deshalb bei Onlinehändlern die gespeicherten Kundendaten nach dem Umzug.

Was ist zu beachten bei einem Umzug ins Ausland?

Ein Umzug ins Ausland ist ein Sonderfall. Hier müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt und beim Finanzamt komplett abmelden. Inwiefern und wann Sie sich im Zielort anmelden müssen, hängt von den dortigen Vorschriften ab. Hier gilt es, sich frühzeitig zu informieren, um die notwendigen Unterlagen zu besorgen und keine Fristen zu verpassen.

Umzug: Ummelden mit der Checkliste mit allen Infos

Sie wollen auf einen Blick sehen, was und wann Sie bei einem Umzug ummelden müssen? Zur besseren Übersicht finden Sie hier eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen. Sie ist zeitlich geordnet.
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Sie möchten die Liste ausdrucken, um die einzelnen Punkte bequem nacheinander abzuhaken? Laden Sie die Ummelde-Checkliste hier als PDF herunter.

Falls Sie auch beim restlichen Umzug den Überblick behalten und nichts vergessen möchten: Hier finden Sie eine umfangreiche Checkliste – von der Kündigung des Mietvertrags bis zum Auspacken der Kartons.