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Umzug: Ummelden von Auto bis GEZ

Umzug: Was muss ich ummelden?
Pflicht: Umzug beim Einwohnermeldeamt melden
Um sich nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt umzumelden, brauchen Sie folgende Dinge:



Pflicht: Nach dem Umzug Fahrzeugschein/Auto ummelden
- Personalausweis mit neuer Adresse oder Reisepass plus Meldebescheinigung
- eVB-Nummer Ihrer Haftpflichtversicherung als Versicherungsnachweis
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II genannt
- Letzte TÜV-Prüfbescheinigung des Fahrzeugs
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die es als Formblatt vor Ort oder online gibt

Empfehlenswert: Umzug dem Finanzamt melden
Wenn Sie ohnehin in Kürze eine Steuererklärung abgeben, registriert das Finanzamt automatisch Ihre neue Adresse. Aber Vorsicht: Ist ein neues Finanzamt zuständig, etwa durch einen Umzug in eine andere Stadt oder einen Umzug in ein anderes Bundesland? Dann melden Sie sich auf jeden Fall beim alten Finanzamt ab. Es bekommt sonst von Ihrem Umzug nichts mit.

Unverzichtbar beim Umzug: Strom ummelden

Auf keinen Fall vergessen: Telefon, Internet und Gas
Heizen Sie in der alten und/oder neuen Wohnung mit Gas? Dann ist möglicherweise noch eine Ab- und/oder Anmeldung des Gasanschlusses erforderlich. Über das Wasser müssen Sie sich nicht den Kopf zerbrechen: Dies ist Sache des Vermieters.


Bei Kindern: Wechsel von Schule oder Kindergarten
Bei Grundschülern müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen: Normalerweise ist der Besuch der Grundschule des Schulbezirks des Wohnorts vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es nur auf Wunsch, beispielsweise wenn das Kind wegen seiner Freunde weiter die alte Schule besuchen möchte. Ein anderer möglicher Grund ist, dass die Schule auf Ihrem Arbeitsweg liegt. Die Schule ist aber nicht verpflichtet, Ihrem Wunsch nachzugeben – hier heißt es, überzeugend aufzutreten.
Wenn Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht, besteht eine freie Schulwahl. Informieren Sie sich in diesem Fall frühzeitig über das Angebot vor Ort.

Umzug: Rundfunkbeitrag ummelden
Einfach gestaltet sich der Umzug bei der GEZ-Gebühr, die inzwischen Rundfunkbeitrag heißt: Für die Adressänderung steht ein praktisches Online-Formular zur Verfügung. Sie ziehen mit jemandem zusammen, der schon Rundfunkgebühren bezahlt? In diesem Fall kann sich einer von Ihnen abmelden – denn die Gebühr wird pro Wohnung, nicht pro Person fällig. Umgekehrt verhält es sich, wenn Sie bisher keine Beiträge gezahlt haben und eine eigene Wohnung beziehen. In diesem Fall müssen Sie sich neu anmelden.

Krankenkasse, Versicherungen und Banken
- Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Kfz-Versicherung
- Hausratversicherung
Umzug: Adresse ändern bei Versandhändlern und Verlagen

Nützlich beim Umzug: Post-Nachsendeauftrag
Zu guter Letzt sorgt bei einem Umzug ein Nachsendeauftrag dafür, dass nichts verloren geht. Auch falls Sie vergessen haben, einem Unternehmen oder einer Behörde die neue Adresse mitzuteilen. Der Nachsendeauftrag lässt sich auf Wunsch für 6 oder 12 Monate einrichten. Gegen eine geringe Gebühr leitet die Post sämtliche Briefe an die neue Adresse weiter. Die Nachsendung von DHL-Päckchen und Paketen ist ebenfalls gegen einen kleinen Aufschlag möglich. Beantragen lässt sich der Nachsendeauftrag online bei der Deutschen Post oder in einer Filiale. Stellen Sie den Antrag am besten zwei Wochen vorher. Die absolute Mindestfrist beträgt fünf Tage.
Tipp: Wählen Sie die kostenlose Zusatzleistung „Unternehmen über meinen Adresswechsel informieren“ aus. Die Post gibt dann die neue Adresse beispielsweise an Banken und Versicherungen weiter, die noch Ihre alte Adresse haben.
Auf Pakete von Lieferdiensten wie Hermes oder UPS hat der Nachsendeantrag keinen Einfluss. Prüfen Sie deshalb bei Onlinehändlern die gespeicherten Kundendaten nach dem Umzug.
Was ist zu beachten bei einem Umzug ins Ausland?
Umzug: Ummelden mit der Checkliste mit allen Infos

Falls Sie auch beim restlichen Umzug den Überblick behalten und nichts vergessen möchten: Hier finden Sie eine umfangreiche Checkliste – von der Kündigung des Mietvertrags bis zum Auspacken der Kartons.