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Heimwerkerprojekt Gartenhaus - Baugenehmigung notwendig?

Wann darf ich mein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichten? Eine Antwort auf diese wichtige Frage liefert Ihnen unser Ratgeber. Finden Sie hier die baurechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer und gehen Sie Ihr Gartenprojekt richtig an!

Baugenehmigung für Gartenhaus: Ja oder nein?

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Auf Ihrem eigenen Grundstück dürfen Sie nach Belieben schalten und walten – daher spricht prinzipiell nichts gegen den Bau eines Gartenhauses. Das Bauamt hat allerdings ein Wörtchen mitzureden, wenn es um die Größe der Laube und einige weitere Faktoren geht. Denn ob Sie für Ihr Häuschen im Garten eine Baugenehmigung beantragen müssen oder direkt los bauen dürfen, hängt zunächst von drei Kernfragen ab:
  • Welche Größe soll das neue Gartenhaus haben?
  • Wo soll die Laube auf dem Grundstück stehen?
  • Wie sieht die geplante Nutzung aus (z. B. Geräteschuppen oder Gästewohnhaus)?
Zur Erklärung: Jedes Bundesland legt seine eigenen Bauvorschriften fest – diese nennen sich Landesbauordnungen. Daneben gibt es weitere kommunale Satzungen zu beachten, die den Bebauungsplan und die allgemeinen Regelungen des Baugesetzbuches betreffen. Darüber hinaus gelten für Kleingartenanlagen und Wochenendplätze meist andere Vorschriften als für Wohngebiete.

Beispielsweise kann es vorkommen, dass Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung in NRW benötigen, nicht aber in Bayern. Vielerorts sind eingeschossige Gartenlauben bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei. Bauen Sie allerdings eine Toilette und Küche ein, um das Häuschen als Gästequartier nutzen, gestaltet sich die rechtliche Lage möglicherweise anders. Wie Sie sehen, lässt sich diese wichtige Frage nicht pauschal beantworten. Stellen Sie daher immer erst eine Anfrage beim örtlichen Bauamt, bevor Sie mit den Arbeiten an der Fundamentplatte beginnen.

Wann ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei?

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Die Bundesländer selbst definieren jeweils in ihrer Landesbauordnung, unter welchen Voraussetzungen ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist - das nennt sich in der Fachsprache verfahrensfreies Vorhaben. Dabei ist dann noch einmal in den Innenbereich und den Außenbereich zu unterscheiden.
  • Der Innenbereich im Bauplanungsrecht bezieht sich auf Gebiete, die „im Zusammenhang bebauten Ortsteilen“ zuzuordnen sind.
  • Abzugrenzen sind diese Gebiete vom Außenbereich, für den kein qualifizierter Bebauungsplan gilt.
Im Außenbereich brauchen Sie für Ihr Gartenhaus in den meisten Bundesländern grundsätzlich eine Baugenehmigung, unabhängig von der Größe. Nur wenige Länder legen dazu Ausnahmeregelungen fest.
Suchen Sie in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes nach dieser Information: Im Abschnitt zu verfahrensfreien Vorhaben ist die maximale Größe einer genehmigungsfreien Gartenlaube in Kubikmetern Brutto-Rauminhalt angegeben. In diesem Zusammenhang ist bei einem Gartenhaus von „umbautem Raum“ die Rede.

Der Brutto-Rauminhalt entspricht dem Volumen des Häuschens in Kubikmetern. Um dieses zu ermitteln, multiplizieren Sie die Längen-, Breiten- und Höhenmaße des Rohbaus miteinander.

Gartenhaus und Genehmigung: Was gilt in meinem Bundesland?

In den jeweiligen Landesbauordnungen sind alle Vorhaben aufgelistet, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen. Gartenlauben fallen meist unter die Bezeichnung: „eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstellen“ oder eine ähnliche Formulierung. Die Übersicht im Folgenden zeigt Ihnen, welche Größe ein genehmigungsfreies Gartenhaus in Ihrem Bundesland maximal aufweisen darf. Die Liste dient Ihnen als unverbindliche Erstinformation, fragen Sie dennoch immer beim Bauamt nach.
  • Baden-Württemberg: Bis maximal 40 m³ Brutto-Rauminhalt (im Außenbereich: 20 m3 Brutto-Rauminhalt) sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 50 LBO genehmigungsfrei.
  • Bayern: Bis maximal 75 m3 Brutto-Rauminhalt sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage Art. 57 BayBO genehmigungsfrei.
  • Berlin: Bis maximal 10 m2 Brutto-Grundfläche sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 61 BauOBln genehmigungsfrei.
  • Brandenburg: Bis maximal 75 m3 Brutto-Rauminhalt sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 61 BbgBO genehmigungsfrei.
  • Bremen: Bis maximal 30 m3 Brutto-Rauminhalt (im Außenbereich: 6 m3 Brutto-Rauminhalt) sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 65 BremLBO genehmigungsfrei.
  • Hamburg: Bis maximal 30 m3 Brutto-Rauminhalt sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 60 HBauO genehmigungsfrei.
  • Hessen: Bis maximal 30 m3 Brutto-Rauminhalt sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 63 HBO genehmigungsfrei.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bis maximal 10 m2 Brutto-Grundfläche sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 61 LBauO M-V genehmigungsfrei.
  • Niedersachsen: Bis maximal 40 m3 Brutto-Rauminhalt (im Außenbereich: 20 m3 Brutto-Rauminhalt) sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 60 NBau O genehmigungsfrei.
  • Nordrhein-Westfalen: Bis maximal 75 m3 Brutto-Rauminhalt (im Außenbereich nur bei land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung) sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 62 BauO NRW genehmigungsfrei.
  • Rheinland-Pfalz: Bis maximal 50 m3 Brutto-Rauminhalt (im Außenbereich: 10 m3 Brutto-Rauminhalt) sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 62 LBauO genehmigungsfrei.
  • Saarland: Bis maximal 10 m2 Brutto-Grundfläche sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 61 LBO genehmigungsfrei.
  • Sachsen: Bis maximal 10 m2 Brutto-Grundfläche sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 61 SächsBO genehmigungsfrei.
  • Sachsen-Anhalt: Bis maximal 10 m2 Brutto-Grundfläche sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 60 BauO LSA genehmigungsfrei.
  • Schleswig-Holstein: Bis maximal 30 m3 Brutto-Rauminhalt (im Außenbereich: 10 m3 Brutto-Rauminhalt) sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 63 LBO genehmigungsfrei.
  • Thüringen: Bis maximal 10 m2 Brutto-Grundfläche sind die Gartenhäuser auf der Rechtsgrundlage § 60 ThürBO genehmigungsfrei.

Gartenhaus mit Abstand zum Nachbarn errichten

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Berücksichtigen Sie bei der Standortwahl die vorgegebenen Grenzabstände: Selbst wenn ein Platz direkt am Gartenzaun oder in der hinteren Grundstücksecke als ideal erscheint - platzieren dürfen Sie Ihre Laube dort gegebenenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier kommen neben den Bauordnungen der Länder die kommunalen Satzungen ins Spiel.

Erkundigen Sie sich daher, welche Abstandsflächen gelten und wann eine Grenzbebauung erlaubt ist. Beispielsweise ist es mancherorts möglich, ein Gartenhaus an der Nachbargrenze aufzustellen - aber nur dann, wenn es sich um ein genehmigungsfreies Gebäude mit einer Höhe von unter drei Metern handelt. Andernfalls ist ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Alle diese Regelungen gelten auch, wenn Sie Ihr Gartenhaus umsetzen. Um Streit am Gartenzaun vorzubeugen, informieren Sie Ihren Nachbarn in jedem Fall über Ihr geplantes Vorhaben.

Zwei Gartenhäuser auf einem Grundstück: Was ist erlaubt?

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Möchten Sie zwei Gartenhäuser nebeneinander oder mehrere Schuppen auf Ihrem Grundstück aufstellen, machen Sie sich vorher schlau. Wenn alle Schuppen miteinander addiert die genehmigungsfreie Maximalgröße überschreiten, benötigen Sie unter Umständen eine Baugenehmigung.

Dazu ein Beispiel: In Hessen sind Lauben bis zu 30 m3 Brutto-Rauminhalt genehmigungsfrei. Haben Sie bereits einen Schuppen mit 20 m3 und planen ein weiteres Häuschen mit 14 m3, liegt der umbaute Raum in Summe über diesem Wert.
Lesen Sie direkt in unserem Ratgeber weiter: Erfahren Sie jetzt, welche rechtlichen Besonderheiten für das Wohnen im Gartenhaus zu beachten sind!