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Grillen auf dem Balkon und im Reihenhaus: So verläuft die Grillsaison harmonisch

Grillen ist im Sommer immer wieder ein Hochgenuss – nur mancher Nachbar ärgert sich dabei schnell über Qualm und Gerüche. Ob Sie jederzeit und überall einfach so losgrillen dürfen, kann je nach Region und Mietvertrag anders geregelt sein. Um Streit am Gartenzaun zu vermeiden, haben wir die wichtigen Tipps für Sie aufgelistet: angefangen von rauchfreier Grillkohle bis zur richtigen Uhrzeit. Machen Sie sich hier schlau, welche gesetzliche Regelung gilt und wie Sie Nachbarschaftsstreit aus dem Weg gehen.
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Was ist erlaubt beim Grillen? Gesetzliche Regelung 2022

Wann und wie Sie grillen dürfen – für diese Frage findet sich im Bundesgesetz bislang keine einheitliche Antwort. Jedes Bundesland regelt selbst, was beim Grillen erlaubt ist und wann Sie sich ein Bußgeld einhandeln können. Damit das Ordnungsamt Sie nicht beim Grillen im Garten besucht oder an der Wohnungstür klingelt, gibt es einige Punkte zu beachten.

Weder ein allgemeingültiges Grillverbot noch eine generelle Grillerlaubnis ist umsetzbar. Oftmals entscheiden Gerichte daher im Einzelfall. Ein häufiges Problem ist starke Rauchentwicklung. Wenn bei unsachgemäßem Grillen viel Rauch und Ruß entsteht, begehen Sie möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit. Ihre Nachbarn müssen es zwar hinnehmen, dass Sie hin und wieder Ihren Grill auf dem Balkon anwerfen. Sie dürfen andere dabei jedoch nicht durch intensiven Qualm oder Lärm belästigen.

Doch auch umsichtiges Grillen ist kein Freischein. Wenn die Nachbarn jeden Tag grillen, haben Sie guten Grund, sich zu beschweren. Mehrere Gerichte haben in ihren Urteilen vielfach bestätigt, dass es bei einem gelegentlichen Grillvergnügen bleiben sollte. Eine Faustformel gibt es jedoch nicht, wie viele Grilltage im Monat oder Jahr das akzeptable Maß übersteigen.

Streitthema: Auf dem Balkon grillen

Zugegeben, Grillen auf dem Balkon kann eine knifflige Sache sein. Denn nicht jeder im Haus freut sich über Grillgerüche, die in die Wohnung ziehen. Dennoch ist der Grillspaß auf dem Balkon nicht per se im Gesetz verboten. Was Sie berücksichtigen müssen, sind etwaige Regelungen im Mietvertrag und in der Hausordnung sowie das Immissionsschutzgesetz.

Darf man auf dem Balkon grillen?

Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist darauf hin, dass Sie als Mieter auf dem Balkon, auf der Terrasse und im Garten grillen dürfen. Es bestehen allerdings Ausnahmen, falls Ihr Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon untersagt bzw. auf Grillgeräte ohne Holzkohle einschränkt. Ist das Grillen verboten, müssen Sie sich daran halten. Ihr Vermieter kann Sie bei Missachtung abmahnen oder Ihnen sogar kündigen. Sofern Sie auf dem Balkon grillen dürfen, gilt dennoch ein großes Aber: Ihre Nachbarn sollten sich nicht gestört fühlen. Achten Sie daher darauf, dass die Rauchbeeinträchtigung so gering wie möglich ausfällt.

Falls Sie eine Eigentumswohnung besitzen, regelt im Normalfall die Hausordnung das Miteinander in der Eigentümergemeinschaft. Die Hausordnung kann vorschreiben, dass Sie auf dem eigenen Balkon nur mit einem Elektro- oder Gasgrill grillen dürfen.
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Wo kann man grillen?

Grillen im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon ist meist möglich – falls nicht beispielsweise eine einschränkende Regelung im Mietvertrag verankert ist. Für andere Orte gelten wiederum spezielle Vorschriften:
  • Grillen im Wald ist aufgrund der Waldbrandgefahr vielerorts verboten. Nur an ausgewiesenen Grillplätzen mit fest eingerichteten Feuerstellen kann das Grillen gestattet sein. Erkundigen Sie sich in jedem Fall über die aktuelle Situation, da Grillplätze zum Beispiel bei erhöhter Waldbrandwarnstufe oftmals gesperrt sind. Ihr eigenes Grillgerät dürfen Sie grundsätzlich nicht in den Wald mitbringen.
  • Grillen auf dem Campingplatz unterliegt dem Hausrecht des Campingplatzbetreibers. Nicht auf jedem Campingplatz ist der Grill uneingeschränkt erlaubt, studieren Sie daher die Campingordnung oder fragen Sie beim Platzwart nach.
Grillen im Park und auf öffentlichen Wiesen ist entgegen landläufiger Meinung nicht überall gestattet. Sie dürfen beispielsweise nicht unter Bäumen oder auf gärtnerisch gestalteten Flächen Ihren Grill aufstellen. Oftmals sind auch Einweggrills untersagt. Machen Sie sich vorab schlau, wo und unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Stadt oder Gemeinde das Grillen freigibt.

Grillen auf dem Balkon und im Garten: 3 Tipps

Zum Abschluss haben wir Ihnen hier einige wertvolle Tipps zusammengestellt, damit Ihre nächste Grillfeier allen eine Freude macht:
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Tipp #1 – Rücksicht nehmen

Eine gute Nachbarschaft ist viel wert und beruht auf gegenseitiger Rücksichtnahme. Daran sollte auch eine Bratwurst nichts ändern. Denken Sie an den richtigen Standort für Ihren Grill, damit Sie Ihre Nachbarn möglichst wenig einräuchern. In Mehrfamilienhäusern kommt es außerdem gut an, wenn Sie Ihren Mitbewohnern vorher Bescheid geben. Dann kann Ihr Nachbar die Fenster geschlossen halten, solange Sie auf dem Balkon grillen. Da von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens Nachtruhe herrscht, sollten Sie Ihre Grillparty lieber auf den Nachmittag verlagern.

Tipp #2 – Elektro- oder Gasgrill statt Holzkohle

Die Art des Grills spielt eine wesentliche Rolle, was die Rauchbelästigung angeht. Auf dem Balkon und in dicht besiedelten Wohngebieten sind Elektro- und Gasgrills die bessere Wahl. Qualm entsteht vor allem, wenn Fleischsaft und Marinade auf die Glut tropfen. Nutzen Sie Grillschalen und grillen Sie mit indirekter Hitze, um eine starke Rauchbildung zu vermeiden. Es gibt zudem spezielle Grillkohle, die rauchfrei und geruchsneutral ist.

Tipp #3 – Grillecke an der richtigen Stelle im Garten einrichten

Wenn Sie sich beim Grillen auf der Terrasse dicht an der Grundstücksgrenze befinden, kann der Rauch schnell zum Nachbarn hinüberziehen. Suchen Sie sich deshalb für Ihre Grillecke ein geschütztes Plätzchen aus, das etwas weiter weg von den Wohngebäuden liegt.