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Studentenwohnung: Kosten, Steuern und Tipps zu Nebenjobs für Studenten

Als Student eine ganze Wohnung für sich zu haben, ist ausgesprochen komfortabel – aber auch nicht gerade billig. Dabei kommen neben der Miete für die Studentenwohnung weitere Kosten auf Sie zu. Welche das sind, verraten wir Ihnen hier, ebenso wie die typischen Kosten für ein Wohnheim-Zimmer. Außerdem beleuchten wir, welche Möglichkeiten es gibt, die Ausgaben steuerlich geltend zu machen und welche Nebenjobs für Studenten sich lohnen.

Oft ein gewichtiger Kostenfaktor: Kaution für die Wohnung

Der Vermieter überlässt Ihnen sein Eigentum zur Nutzung. Das birgt eine gewisse Gefahr von Schäden. In den allermeisten Fällen bestehen Anbieter von Mietwohnungen deshalb auf eine Kaution. Üblich sind zwei bis drei Monatsmieten – mehr sind gesetzlich nicht erlaubt. Das Geld zahlt der Vermieter auf ein Treuhandkonto ein. Auf dieses haben weder Sie noch er während der Mietdauer Zugriff. Letzteres dient auch Ihrer Absicherung, falls der Vermieter zahlungsunfähig wird.
Selbst bei günstigen Studentenwohnungen sind Kosten für die Kaution im vierstelligen Bereich keine Seltenheit. Das Geld erhalten Sie zwar zurück, wenn Sie nichts kaputtmachen – doch während der Mietdauer können Sie nicht darüber verfügen. Um die finanzielle Belastung zu strecken oder zu senken, gibt es jedoch zwei Möglichkeiten:
  • Sie vereinbaren eine Ratenzahlung der Kaution mit dem Vermieter.
  • Sie nutzen die Möglichkeit einer Mietkautionsbürgschaft. Solche Bürgschaften gewähren beispielsweise Banken, aber auch einige Spezialanbieter. In diesem Fall springt die Bank bei Schäden am Mietobjekt bis zur vereinbarten Höhe ein. Sie verlangt im Gegenzug eine jährliche Gebühr, üblicherweise einen bestimmten Prozentsatz – zum Beispiel 4 Prozent – der Kautionssumme.
Der Vermieter muss auf beide Vorschläge jedoch nicht eingehen und kann eine Einmalzahlung verlangen. Bei vielen Mitbewerbern kann außerdem eine Barkaution das Zünglein an der Waage sein, ob Sie den Zuschlag bekommen oder nicht.

Wichtig im Zusammenhang mit der Kaution: Lassen Sie bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll anfertigen, das sämtliche bestehende Schäden festhält. Andernfalls haben Sie keinen entsprechenden Nachweis beim Auszug. Um sich gegen Missgeschicke abzusichern, ist darüber hinaus eine Haftpflichtversicherung zu empfehlen – nicht nur in Bezug auf die Wohnung.

Individuell verschieden: Kosten für Einrichtung und Umzug

Wie sehr neue Möbel für die Studentenwohnung die Kosten in die Höhe treiben, hängt vom Einzelfall ab. Manche Dinge lassen sich von zu Hause mitnehmen. Auch Neuanschaffungen müssen nicht die Welt kosten. Übrigens: Entdecken Sie unsere Tipps zur Einrichtung der Studentenwohnung oder des Studentenzimmers – und unseren Ratgeber für einen reibungslosen Umzug.

Die „zweite Miete“: Nebenkosten der Wohnung

Der zweite wichtige Kostenfaktor sind die Nebenkosten, die häufig zwischen zwei und drei Euro pro Monat und Quadratmeter betragen. Bei einem Wert von 2,50 Euro und 35 Quadratmetern Wohnfläche ergibt sich beispielsweise eine monatliche Summe von 87,50 Euro. Genauere Auskünfte zu den erwartbaren Belastungen bei einer bestimmten Wohnung kann ein Vermieter anhand früherer Nebenkostenabrechnungen geben.
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Welche Posten zählen zu den Nebenkosten?

Üblicherweise gehören die Kosten für Heizung, Wasser und den allgemeinen Stromverbrauch im Gebäude zu den Nebenkosten. Darüber hinaus legt der Vermieter in der Regel weitere Aufwendungen auf die Mieter um: etwa die Grundsteuer sowie die Kosten für Müllbeseitigung, die Gebäudereinigung, die Gebäudeversicherung und den Kabelanschluss.

Nicht in den Nebenkosten inbegriffen sind normalerweise die Kosten für Telekommunikation sowie den Strom, den Sie selbst verbrauchen. Deshalb tauchen diese nicht in der Nebenkostenabrechnung auf. Also nicht vergessen, diese mit einzukalkulieren! Ein Anhaltspunkt: Bei einem Singlehaushalt beträgt der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch 1.300 Kilowattstunden.

Die Heizkosten in Zeiten hoher Energiepreise

Während der Stromverbrauch maßgeblich von den individuellen Gewohnheiten abhängt, ist das bei der Heizung anders. Hier kommt es vor allem auf die Isolierung des Gebäudes und den Energieträger an. Zudem schwanken die Energiepreise manchmal deutlich. Deshalb ist es ratsam, im Zweifelsfall genau nachzurechnen. Glücklicherweise ist inzwischen die Vorlage eines Energieausweises durch den Vermieter Pflicht. Er enthält den sogenannten Endenergieverbrauch anhand des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. Der Wert ist in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter angegeben.
Anhand des Endenergieverbrauchs lassen sich die zu erwartenden Heizkosten berechnen:
  • Endenergiebedarf in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter x Wohnfläche in Quadratmeter x Rohstoffpreis in Euro pro Kilowattstunde = Heizkosten in Euro pro Jahr
Beispiel: Die Zentralheizung läuft mit Heizöl und der Preis pro 100 Liter beträgt 130 Euro. 1 Liter Heizöl erzeugt etwa 10 Kilowattstunden, somit ergeben sich Kosten pro Kilowattstunde von 0,13 Euro. Die Wohnung ist 35 Quadratmeter groß und der Endenergiebedarf beträgt 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Die Rechnung sieht dann wie folgt aus:
  • 120 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter x 35 Quadratmeter x 0,13 Euro pro Kilowattstunde = 546 Euro pro Jahr.
Pro Monat ergeben sich somit Heizkosten von rund 46 Euro. In einer WG ist die Berechnung die Gleiche. Allerdings ist es hier üblich, die Nebenkosten in gleiche Anteile zu splitten. Ebenso verhält es sich beim Strom, weil es normalerweise keine separaten Zähler für die einzelnen Zimmer gibt.
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Wie hoch sind die Kosten in einem Studentenwohnheim?

Ein Zimmer in einem Studentenwohnheim ist eine der günstigen Wohnformen für Studenten. Im Durchschnitt beträgt die Bruttowarmmiete, einschließlich Nebenkosten und Strom, rund 250 Euro. Es gibt jedoch je nach Stadt und Region teils deutliche Abweichungen. Auch die Abrechnung zu den Nebenkosten ist von Fall zu Fall verschieden. Möglich ist eine gleichmäßige Verteilung auf alle Bewohner oder eine individuelle Abrechnung.

Die Kosten für ein Studentenwohnheim sind also überschaubar. Noch günstiger schneidet in der Regel nur ein Zimmer im Elternhaus ab. Lesen Sie, was sonst noch für und gegen den Auszug spricht.

Steuerlast mindern: Kosten für die Studentenwohnung absetzen

Bei einem Erststudium lassen sich neben Büchern und Co auch die Kosten für die Studentenwohnung als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass Sie neben der Unterkunft am Studienort noch ein eigentliches Zuhause haben, etwa bei den Eltern. Die Höhe dieser Sonderausgaben kann bis zu 6.000 Euro pro Jahr betragen. Das schlägt sich in der Steuerlast jedoch nur nieder, wenn das aktuelle Einkommen entsprechend weit über dem Freibetrag liegt. Ein Verlustvortrag auf spätere Jahre mit höherem Einkommen ist leider nicht möglich.

Anders sieht es beim Zweitstudium nach einer Ausbildung oder dem Bachelor aus: In diesem Fall ist es möglich, Aufwendungen für das Studium als Werbungskosten anzugeben. Dazu zählen auch die Zweitwohnsitz-Kosten als Student, nicht jedoch die Wohnkosten für einen einzigen Lebensmittelpunkt. Dabei stellt das Finanzamt strengere Bedingungen und fordert oft Nachweise: etwa darüber, dass der Studienort mehr als eine Stunde Fahrzeit vom Hauptwohnsitz entfernt ist. Außerdem darf es kein kostenloses Zimmer mehr bei den Eltern geben. Dafür sind in diesem Fall Verlustvorträge möglich, die die Steuerlast in den Folgejahren mindern. Das Gleiche gilt bei einem dualen Studium.

Aufgrund des komplexen deutschen Steuerrechts handelt es sich hier nur um allgemeine Hinweise. Wir empfehlen, sich bezüglich der Details bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder von einem Steuerberater beraten zu lassen.
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Nebenjob als Student: Was ist lukrativ und interessant?

Sie wissen noch nicht genau, wie Sie die Kosten für Studium und Unterkunft stemmen? Zum Glück gibt es Nebenjobs für Studenten. Diese fallen grob in zwei Kategorien: Die eine umfasst Tätigkeiten, die irgendwie mit dem Studium zu tun haben – die zweite Kategorie alle anderen.

Für fachspezifische Jobs spricht natürlich, dass Ihnen das Thema liegt. Außerdem sind hier die Verdienstmöglichkeiten im Schnitt besser, da ein größeres Know-how erforderlich ist. Informatikstudenten können beispielsweise nebenbei als Programmierer arbeiten, Mathematikstudenten als Nachhilfelehrer und Sprachstudenten als Übersetzer. Darüber hinaus gibt es noch Tätigkeiten an oder im Umfeld der Uni: als studentische Hilfskraft oder Tutor. Diese Jobs bringt nicht nur Geld ein: Sie machen sich auch gut im Lebenslauf. Außerdem lassen sich hier wichtige Erfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen.
Die „klassischen Studentenjobs“ der zweiten Kategorie wie Kellner, Verkäufer oder Kurier locken leider nicht gerade mit hohen Stundenlöhnen. Dafür bieten Ihnen diese Nebenjobs als Student aber möglicherweise einen interessanten Ausgleich: Sie lernen andere Perspektiven und Leute kennen.

Eine weitere Möglichkeit, die Kasse aufzubessern, sind Zuschüsse. Erfahren Sie mehr zu Zuwendungen für Studenten wie Wohngeld und BAföG.